Fahrschule Hutera -Becko-

Verlängerung der FE ab 50

Steht bei Ihnen die Verlängerung Ihres Führerscheines der Klasse 2,3 (ab dem 50. Lebensjahr) oder Ihres Taxi- bzw. Personenbeförderungsscheines an, setzen Sie sich bitte im Vorfeld (3 Monate vorher) mit den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung.
Hier erfahren Sie, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.

Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde

Vogelsbergkreis
Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Fahrerlaubnisbehörde
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach

Tel. 0 66 41 – 977 – 965 oder – 966
Fax 0 66 41 – 977 969
E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de

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