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Klasse A
Mindestalter
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Was benötige ich alles?
Ausbildung und Prüfung
Theorie und Praxis (Kosten)
Stufenregelung bei den A-Klassen
Beim Erwerb der Klasse A2 von A1 bzw. A von A2 und dem Vorbesitz der entsprechenden Klasse von mindestens 2 Jahren entfällt eine theoretische Prüfung
Was darf gefahren werden?
Einbeziehung dreirädriger Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW, die bisher in die Klasse B zugeordnet wurden; Mindestalter 21 Jahre Änderung der Merkmale der Krafträder auf eine Leistung von mehr als 35 KW oder dem Verhältnis von Leistung zum Gewicht von mehr als 0,2 KW/kg
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