Fahrschul-Klassen
Mofa
Klasse AM
Klasse A1
Klasse A2 beschränkt
Klasse A
Klasse B
Klasse B (Automatik)
Klasse BE
Klasse B96
Klasse L
Klasse A1
Mindestalter
16 Jahre
Was benötige ich alles?
Ausbildung und Prüfung
Theorie und Praxis (Kosten)
Stufenregelung bei den A-Klassen
Beim Erwerb der Klasse A2 von A1 bzw. A von A2 und dem Vorbesitz der entsprechenden Klasse von mindestens 2 Jahren entfällt eine theoretische Prüfung
Was darf gefahren werden?
Die bisherige Definition – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW – wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt